Bestattungs- und Grabformen auf Hauptfriedhof Landshut
Auf dem Hauptfriedhof sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Bestattungen in Gruftanlagen möglich. Bei historischen Grabanlagen und Familiengräbern sind Belegung und bestehende Nutzungsrechte vor einer Auswahl mit dem Bestattungsamt zu klären.
Unterschiede richtig einordnen
Bei Hauptfriedhof Landshut sollte nicht allein die Bezeichnung einer Grabform die Entscheidung bestimmen. Wahl- und Reihengräber können sich bei Nutzungsdauer, Verlängerung, Lagewahl und Zahl möglicher Beisetzungen unterscheiden. Urnenangebote benötigen meist weniger Fläche, sind aber nicht automatisch pflegefrei. Gemeinschafts-, Baum-, Rasen- oder betreute Anlagen können eigene Regeln für Schmuck und Bepflanzung haben.
Fragen für das Gespräch mit der Verwaltung
Erkundigen Sie sich bei Stadt Landshut – Bestattungsamt nach aktuell verfügbaren Formen, Gebühren, Ruhe- und Nutzungszeiten, Verlängerungsmöglichkeiten, zulässigen Grabmalen und dem enthaltenen Pflegeumfang. Fragen Sie auch, ob das gewünschte Angebot in einem bestimmten Teil der Anlage liegt, wie viele Beisetzungen möglich sind und welche Pflichten während der Nutzungszeit entstehen.
Kontakt zu Stadt Landshut – Bestattungsamt: 0871 88-1256 · bestattungsamt@landshut.de.
Lage und späterer Besuch
Die Besucheradresse von Hauptfriedhof Landshut ist Friedhofstraße 1, 84028 Landshut.
Kartierte Zugänge sind Fußgängertor 1, Fußgängertor 2.
Wenn die Lage innerhalb der Anlage für regelmäßige Besuche wichtig ist, lassen Sie sich Abteilung und Zugang vor der Auswahl zeigen. Der Friedhofsplan enthält 17 Orientierungspunkte, darunter Fußgängertor 1, Aussegnungshalle, Bestattungsamt, Marschallstraße; die konkrete Vergabe einer Grabstelle erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.